Kosten & Erstattung
Die Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Die Abrechnung osteopathischer Untersuchungen und Behandlungen erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) sowie einer individuellen Honorarvereinbarung.
Die Behandlung erfolgt in einem fest eingeplanten Terminrahmen mit ausreichend Zeit für Untersuchung, Behandlung und Integration. Die Anzahl der Termine richtet sich nach dem individuellen Beschwerdebild und dem Therapieverlauf.
Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Die Erstattung erfolgt in der Regel nach Einreichung der Rechnung sowie gegebenenfalls eines ärztlichen Privatrezepts.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse über Voraussetzungen und mögliche Zuschüsse.
Private Krankenversicherung & Zusatzversicherung
Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten hängt die Erstattung von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. Heilpraktikerleistungen werden häufig ganz oder teilweise übernommen.
Die Höhe der Erstattung richtet sich ausschließlich nach Ihrem persönlichen Tarif.
Selbstzahler
Auch ohne ärztliche Verordnung ist eine Behandlung jederzeit möglich. Als Selbstzahler können Sie direkt einen Termin in unserer Praxis vereinbahren.
Rechnung & Zahlung
Nach jeder Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe.
Das Honorar ist unmittelbar im Anschluss an die Behandlung in der Praxis zu begleichen. Die Zahlung ist bar oder per EC-Karte möglich.