Osteopathie u. Naturheilkunde Hörger Heidenheim

Kosten

Die Therapieform Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Die selbstständige Ausübung der Heilkunde und damit der Osteopathie  dürfen nach deutschem Recht nur der Arzt oder Heilpraktiker.  


 Die Abrechnung der osteopathischen Untersuchung und Behandlung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).    


Die Erstattung von Heilpraktikerleistungen hängt bei Privatversicherten von den geschlossenen Versicherungsverträgen ab und sind anteilig oder vollständig Erstattungsfähig. Die Erstattung von Heilpraktikerleistungen wird in der Regel von den Privaten Krankenkassen anerkannt. Bitte erkundigen sich vorab bei Ihrer Privaten Versicherung bzw. privaten Zusatzversicherung nach den Erstattungsmodalitäten.   
  

Eine anteilige Erstattung der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen ist zunehmend gegeben. Unter folgendem Link haben Sie einen Auszug der beteiligten Krankenkassen.    

 http://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/ 
 
Bitte beachten Sie, dass einige gesetzliche Krankenkassen als Voraussetzung ein Privatrezept für Osteopathie vom Arzt fordern


Am besten erkundigen Sie sich bereits vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.

Es gibt die Möglichkeit des Abschlusses von Zusatzversicherungen, welche die Übernahme von Heilpraktikerleistungen (damit auch Osteopathie) beinhaltet. 
   
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gern.